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2026-08-14 17:51:19 +02:00

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Berufsbild (Deutschland) — Elektroniker/in - Automatisierungstechnik

Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit — Beruf-ID 15630, KldB 2010: B 26122 · via öffentliche BERUFENET-API, abgerufen 2026-07-12. Automatisches Label-Matching (Score 1.00); Inhalte paraphrasiert/gekürzt, Volltext beim Original: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/15630

Steckbrief

Berufstyp Anerkannter Ausbildungsberuf Ausbildungsart Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer 3,5 Jahre Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung) Was macht man in diesem Beruf?Elektroniker/innen für Automatisierungstechnik analysieren Funktionszusammenhänge sowie Prozessabläufe von automatisierten Systemen und entwerfen Änderungen bzw. Erweiterungen. Sie installieren und justieren elektrische, hydraulische oder pneumatische Antriebssysteme und bauen mess-, steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen ein. Dabei montieren, konfigurieren, programmieren und justieren sie Sensorsysteme, Betriebssysteme, Bussysteme und Netzwerke. Die installierten Komponenten verbinden sie zu komplexen Automatisierungseinrichtungen, die sie in ein Gesamtsystem integrieren. Nach Testläufen übergeben sie die Systeme und weisen die künftigen Anwender in die Bedienung ein. Zudem überwachen bzw. warten Elektroniker/innen für Automatisierungstechnik Automatisierungssysteme und halten sie instand. Mithilfe von Testsoftware und Diagnosesystemen lokalisieren, analysieren und beheben sie Störungen. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetrieb

Die Ausbildung im Überblick

Elektroniker/in für Automatisierungstechnik ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungElektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik

Entwicklung der Ausbildung

2003:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen Neuordnung der Elektroberufe Schaffung des Berufs Elektroniker/in für Automatisierungstechnik Aufhebung der Vorläuferberufe Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Anlagentechnik

Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung Betriebstechnik

Industrieelektroniker/Industrieelektronikerin Fachrichtung Produktionstechnik

Prozessleitelektroniker/Prozeßleitelektronikerin

Erprobungsverordnung mit neuer Prüfungsstruktur (Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen) 2007:Neue Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen Integration der neuen Prüfungsstruktur 2018:Änderungsverordnung für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen: Aufnahme von Inhalten zu Digitalisierung, Datenschutz und Informationssicherheit sowie von Freiwillig wählbare Qualifikationseinheiten in einer beruflichen Ausbildung; vermitteln zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten, erweitert Qualifizierung über Berufsprofil hinaus " name="Kodifizierte Zusatzqualifikationen">kodifizierten Zusatzqualifikationen 2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): z.B. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Verbessert wird auch die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung. So können Ausbildungsordnungen vorsehen, dass Auszubildende bei nicht bestandener Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem Beruf, der auf einem zweijährigen Ausbildungsberuf aufbaut, den Abschluss der zweijährigen Ausbildung erwerben. 2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des Vermittlung von Ausbildungsinhalten ohne gleichzeitige Anwesenheit der Auszubildenden und der Ausbildenden; dazu werden digitale Informationstechniken sowie Lern- und Kommunikationsmittel genutzt; im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. in der Handwerksordnung (HWO) gesetzlich festgehalten " name="Digitales mobiles Ausbilden">digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsab

Ausbildung im Ausland

Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.: Verschiedene europäische Länder Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" Dauer: mindestens 3 Wochen Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Digitale Vernetzung", "Programmierung" und "IT-Sicherheit". Diese sogenannten Freiwillig wählbare Qualifikationseinheiten in einer beruflichen Ausbildung; vermitteln zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten, erweitert Qualifizierung über Berufsprofil hinaus " name="Kodifizierte Zusatzqualifikationen">kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.

Die Zusatzqualifikation "Digitale Fertigungsprozesse" bereitet Auszubildende darauf vor, Aufgaben digitaler Fertigungsprozesse eigenständig zu planen, zu steuern, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Auszubildenden erwerben Kenntnisse in Service- und Instandhaltungstechnik, Automatisierungstechnik sowie in der Gestaltung von deutsch: Computergestützte numerische Maschinensteuerung Dabei wird die Werkzeugmaschine über einen (Mikro-)Computer gesteuert, der direkt in deren Steuerungsteil integriert ist " name="Computerized Numerical Control (CNC)">CNC-Fertigungsprozessen. Außerdem lernen sie die ökonomischen Zusammenhänge von Industrie 4.0 kennen. Die Zusatzqualifikation schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die zuständige Industrie- und Handelskammer erteilt weitere Informationen, z.B.: IHK Nord Westfalen - Digitale Fertigungsprozesse

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Eine abgeschlossene Ausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin in den Fachrichtungen Betriebstechnik und Geräte und Systeme kann auf die Ausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik (Industrie) angerechnet werden.