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Berufsbild (Deutschland) — Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit — Beruf-ID 8910, KldB 2010: B 81822 · via öffentliche BERUFENET-API, abgerufen 2026-07-12. Automatisches Label-Matching (Score 1.00); Inhalte paraphrasiert/gekürzt, Volltext beim Original: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/8910
Steckbrief
Berufstyp Ausbildungsberuf Ausbildungsart Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer 2,5-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) Lernorte Berufsfachschule/Berufskolleg und Apotheke Was macht man in diesem Beruf?Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen geben unter Aufsicht des Apothekers oder der Apothekerin verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Rezept an Kunden ab und verkaufen rezeptfreie Arzneimittel sowie andere apothekenübliche Waren. Dabei klären sie über Wirkungsweisen und Anwendung eines Produkts auf und informieren über mögliche Nebenwirkungen und die Art der Aufbewahrung. Abhängig von der Berufserfahrung können Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen Tätigkeiten ggf. auch ohne Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin durchführen. Des Weiteren wirken sie z.B. bei der Herstellung von Salben und Lösungen mit, kontrollieren die Substanzen nach den Vorgaben im Arzneibuch und dosieren sie exakt. Darüber hinaus führen sie einfache chemische und physikalische Arzneimittelanalysen durch oder messen z.B. Cholesterin-, Harn- oder Blutwerte von Kunden. Sie überwachen den Warenbestand und organ
Die Ausbildung im Überblick
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschulen und Baden-Württemberg: Berufliche Bildungseinrichtung; setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus; führt je nach Bildungsgang in 1-3 Jahren zu einer beruflichen Grund- oder Erstqualifikation oder bis zur Fachhochschulreife Nordrhein-Westfalen: Oberbegriff für berufliche Schulen (z.B. Berufsschule, Fachschule, Berufliches Gymnasium) " name="Berufskolleg (BK)">Berufskollegs sowie an Apotheken. Sie dauert in Vollzeit 2,5 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin
Entwicklung der Ausbildung
1968:Gesetz über den Beruf Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) tritt in Kraft 1969:Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmazeutisch-technische Assistenten 1997:Neufassung des Gesetzes über den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung 2020:Veröffentlichung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistenten und Assistentinnen (umfasst das PTA-Berufsgesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Apothekenbetriebsordnung) 2023:Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistenten und Assistentinnen In den modernisierten Vorschriften finden u.a. die Beratung von Patienten, die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Nutzung digitaler Technologien größere Berücksichtigung.
Ausbildungsdauer
Vollzeit: 2,5 Jahre (einschließlich 6 Monate praktische Ausbildung) Teilzeit: höchstens 5 Jahre
Verkürzungen/Verlängerungen
Verkürzung der AusbildungszeitDie Ausbildung kann verkürzt werden, wenn gleichwertige Inhalte bereits im Rahmen einer anderen Ausbildung oder im Rahmen eines Studiums der Pharmazie oder anderer naturwissenschaftlicher Fachrichtungen absolviert wurden.
Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:welche Arzneistoffe und Medikamente bei welchen Krankheiten anzuwenden sind, wie Arzneimittel auf den menschlichen Organismus wirken und welche Neben- bzw. Wechselwirkungen sie haben können
wie Kunden und Patienten beraten werden und welche auch: Fachwortschatz Begriffe, die speziell in einem besonderen Fachbereich vorkommen " name="Fachterminologie">Fachterminologien dabei einzusetzen sind
welche wichtigen Eigenschaften die chemischen Elemente und ihre Verbindungen haben, welche chemisch-analytischen Untersuchungsverfahren es gibt und wie man diese durchführt
wie Pflanzen aufgebaut sind, welche Pflanzen als Arzneipflanzen infrage kommen, welche Inhaltsstoffe der Pflanzen für die Wirksamkeit von Bedeutung sind
wie verschiedene Arzneiformen und Hilfsstoffe (z.B. Tabletten, Kapseln, Salben, Lösungen, Augentropfen, Teemischungen) hergestellt werden
welche Arten von Medizinprodukten (z.B. Verbandsstoffe, Pflaster) es gibt
wie der menschliche Körper aufgebaut ist, wie die Organsysteme funktionieren, was sich bei typischen Krankheiten verändert und woran diese zu erkennen sind
wie Medizinprodukte und Arzneimittel sowie ihre Bestandteile gelagert werden müssen
welches die grundlegenden Strukturen des Gesundheitswesens und die Leistungen der Krankenversicherungen sind
wie Arzneimittel verschrieben werden und worauf bei der Abgabe an Kunden hinzuweisen ist (Dosierung, Wirkung, Einnahme von verschiedenen Arzneiformen)
wie der Apothekenalltag mithilfe digitaler Technologie organisiert werden kann
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet. Praktische AusbildungWährend der praktischen Ausbildung in der Apotheke werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und angewendet. ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Wird i.d.R. nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule, Berufsschule oder Fachschule verliehen und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschulen und Berufsakademien sowie - in einzelnen Bundesländern - zum grundständigen Bachelor-Studium an Universitäten; Erwerb des schulischen Teils nach 2 Kurshalbjahren der gymnasialien Oberstufe möglich " name="Fachhochschulreife">Fachhochschulreife ermöglichen.