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Berufsbild (Deutschland) — Requisiteur/in
Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit — Beruf-ID 7413, KldB 2010: B 94623 · via öffentliche BERUFENET-API, abgerufen 2026-07-12. Automatisches Label-Matching (Score 1.00); Inhalte paraphrasiert/gekürzt, Volltext beim Original: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/7413
Steckbrief
Berufstyp Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart Weiterbildungsprüfung nach Regelungen der Industrie- und Handelskammern oder nach internen Vorgaben der Bildungseinrichtungen Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) Aufgaben und TätigkeitenRequisiteure und Requisiteurinnen sorgen dafür, dass bei Bühnen-, Film- oder Fernsehproduktionen alle Ausstattungsgegenstände, die sog. Requisiten, bereitstehen. Sie richten den Aufnahme- oder Aufzeichnungsort her und sorgen auch bei Aufführungen, Dreharbeiten oder Fernsehaufnahmen dafür, dass jedes Requisit am richtigen Ort ist. Außerdem unterhalten sie i.d.R. ein Lager gängiger Gegenstände, den Fundus bzw. die Requisitenkammer. Sie kaufen oder leihen fehlende Gegenstände oder stellen sie selbst her. Requisiteure und Requisiteurinnen erstellen vor jeder Produktion eine Requisitenliste anhand des Text-, Drehbuchs oder Sendeablaufs und arbeiten dabei mit anderen an der Produktion Beteiligten wie der Regie, der Bühnentechnik oder der Filmarchitektur zusammen. Zudem organisieren sie auch Tiere oder Spezialeffekte wie Pyrotechnik, falls
Die Weiterbildung im Überblick
Geprüfter Requisiteur bzw. geprüfte Requisiteurin ist eine berufliche Gesamter Bereich der beruflichen Weiterbildung (Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen); schließt auch die im Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung als "Fortbildung" bezeichneten Aufstiegsfortbildungen ein " name="Weiterbildung">Weiterbildung. Die Prüfung ist nach den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer geregelt. Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Abschussbezeichnungen können je nach zuständiger Kammer und Bildungsangebot unterschiedlich sein. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungGeprüfter Requisiteur/Geprüfte Requisiteurin
Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
Zusatzqualifikationen
Je nach Bildungsangebot gibt es ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen, z.B. Grundlehrgang für Bühnen- und Event-Pyrotechnik
Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)
Verkürzungen/Verlängerungen
Bei kammerrechtlich geregelten Prüfungen: Befreiung von PrüfungsteilenVon der Ablegung einzelner Prüfungsleistungen kann je nach Kammer i.d.R. befreit werden, wer eine vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder
einem staatlichen Prüfungsausschuss
erfolgreich abgelegt hat.