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2026-08-14 17:07:06 +02:00

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Berufsbild (Deutschland) — Orthoptist/in

Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit — Beruf-ID 8769, KldB 2010: B 81132 · via öffentliche BERUFENET-API, abgerufen 2026-07-12. Automatisches Label-Matching (Score 1.00); Inhalte paraphrasiert/gekürzt, Volltext beim Original: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/8769

Steckbrief

Berufstyp Ausbildungsberuf Ausbildungsart Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer 3 Jahre Lernorte Berufsfachschule und Augenklinik Was macht man in diesem Beruf?Orthoptisten und Orthoptistinnen untersuchen und behandeln nach augenärztlicher Anweisung Störungen des ein- oder beidäugigen Sehens, z.B. Schielen oder Augenzittern. Gegebenenfalls unterbreiten sie dabei auch diagnostische oder therapeutische Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Sie beraten die Patienten und klären sie über die Erkrankung und die Behandlungsmethoden auf. Zudem überwachen sie die therapeutischen Maßnahmen, etwa das Tragen spezieller Gläser oder das Abdecken eines Auges, beobachten und dokumentieren den Krankheitsverlauf und werten ihn aus. Vorbeugend untersuchen sie vorwiegend Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Orthoptisten und Orthoptistinnen finden Beschäftigung in Hochschulkliniken mit Abteilungen für Pleoptik und Orthoptik

in Krankenhäusern mit augenärztlicher Abteilung

in Augenarztpraxen

Arbeitsorte:Orthoptisten und Orthoptistinnen arbeiten in erster Linie in Untersuchungs- und Behandlungsräumen

in Patientenzim

Die Ausbildung im Überblick

Orthoptist/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschulen für Orthoptik sowie an Krankenhäusern. Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Entwicklung der Ausbildung

1950er-Jahre:erste Ausbildungsgänge für Orthoptisten und Orthoptistinnen 1967:Regelung der Ausbildung und Prüfung durch Runderlass des Innenministers in Nordrhein-Westfalen 1990:Regelung der Ausbildung durch ein bundeseinheitliches Gesetz; die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in Kraft

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:wie der Augapfel und die ihn umgebenden Strukturen (Augenhöhle, Lider, Aufhängung) aufgebaut sind

welche Krankheiten, Funktionsstörungen und Verletzungen am Auge auftreten können

welche Verfahren und Möglichkeiten der Augenheilkunde (insbesondere der Teilgebiet der Augenheilkunde, das sich insbesondere mit Funktion und Erkrankungen der Sehnerven befasst " name="Neuroophthalmologie">Neuroophthalmologie) es gibt

wie Schielen und Sehschwächen behandelt werden können (Augenheilkunde: Behandlung des Schielens durch gezieltes Training der Augenmuskeln " name="Orthoptik">Orthoptik und Augenheilkunde: Behandlung des schielenden, sehschwachen Auges durch bestimmte Übungen bei zugedecktem normalsichtigem Auge; führt zur Stärkung der Augenmuskeln " name="Pleoptik">Pleoptik)

wie die Gehirnteile arbeiten, die für das visuelle System wichtig sind

wie Bilder im Auge entstehen und wie das Farbensehen funktioniert

welche Arten von Arzneimitteln es gibt, wann und wie man sie verabreicht

welche Gesetze der Physik der Optik zugrunde liegen und wie diese Gesetzmäßigkeiten in der Herstellung von Sehhilfen umgesetzt werden

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet. Praktische AusbildungWährend der praktischen Ausbildung in der Augenklinik wendet man die im Unterricht erworbenen Kenntnisse an.

Ausbildungsaufbau

Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und PrüfungsverordnungTheoretischer und praktischer Unterricht an der Berufsfachschule:Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt: allgemeine Lehre von Aufbau und Struktur des menschlichen beziehungsweise tierischen Körpers " name="Anatomie">Anatomie und Lehre von den normalen (nicht krankhaften) Lebensvorgängen und Funktionen von Lebewesen und Organismen " name="Physiologie">Physiologie: 100 Stunden

spezielle Anatomie und Physiologie: 180 Stunden

allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde: 60 Stunden

Arzneimittel: 40 Stunden

allgemeine Augenheilkunde: 150 Stunden

Teilgebiet der Augenheilkunde, das sich insbesondere mit Funktion und Erkrankungen der Sehnerven befasst " name="Neuroophthalmologie">Neuroophthalmologie: 100 Stunden

Augenheilkunde: Behandlung des Schielens durch gezieltes Training der Augenmuskeln " name="Orthoptik">Orthoptik und Augenheilkunde: Behandlung des schielenden, sehschwachen Auges durch bestimmte Übungen bei zugedecktem normalsichtigem Auge; führt zur Stärkung der Augenmuskeln " name="Pleoptik">Pleoptik: 400 Stunden

Augenbewegungsstörungen: 250 Stunden

Physik, Optik, Brillenlehre: 200 Stunden

Hygiene: 60 Stunden

Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde: 60 Stunden

auf oben genannte Bereiche frei verteilbare Stunden: 100 Stunden

Summe: 1.700 Stunden Praktische Ausbildung:in Augenkliniken, Augenarztpraxen, Rehakliniken, Einrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen oder Frühförderzentren Summe: 2.800 Stunden

Lernorte

Orthoptisten und Orthoptistinnen werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet. Lernorte sind Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)

Augenklinik: Untersuchungs- und Behandlungszimmer

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen: An der Berufsfachschule:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause In der therapeutischen Einrichtung:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Sehstörungen, z.B. Schielen, Blicklähmung oder Augenzittern, untersuchen und behandeln; Sehschärfe und Fehlsichtigkeit bestimmen und prüfen; Sehhilfen anpassen; Befunde dokumentieren

Arbeitszeit: z.T. Bereitschaftsdienst bei einer Tätigkeit in Kliniken

Anforderungen: Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Untersuchen der Sehstörungen und beim Überwachen therapeutischer Maßnahmen)

Geschicklichkeit (z.B. beim Umgang mit orthoptistischen Geräten)

Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Prüfen des korrekten Sitzes von Sehhilfen)

Kontaktfähigkeit, Kommunikations- und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Eingehen auf Patienten)

Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)