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Berufsbild (Deutschland) — Orthoptist/in
Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit — Beruf-ID 8769, KldB 2010: B 81132 · via öffentliche BERUFENET-API, abgerufen 2026-07-12. Automatisches Label-Matching (Score 1.00); Inhalte paraphrasiert/gekürzt, Volltext beim Original: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/8769
Steckbrief
Berufstyp Ausbildungsberuf Ausbildungsart Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer 3 Jahre Lernorte Berufsfachschule und Augenklinik Was macht man in diesem Beruf?Orthoptisten und Orthoptistinnen untersuchen und behandeln nach augenärztlicher Anweisung Störungen des ein- oder beidäugigen Sehens, z.B. Schielen oder Augenzittern. Gegebenenfalls unterbreiten sie dabei auch diagnostische oder therapeutische Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Sie beraten die Patienten und klären sie über die Erkrankung und die Behandlungsmethoden auf. Zudem überwachen sie die therapeutischen Maßnahmen, etwa das Tragen spezieller Gläser oder das Abdecken eines Auges, beobachten und dokumentieren den Krankheitsverlauf und werten ihn aus. Vorbeugend untersuchen sie vorwiegend Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Orthoptisten und Orthoptistinnen finden Beschäftigung in Hochschulkliniken mit Abteilungen für Pleoptik und Orthoptik
in Krankenhäusern mit augenärztlicher Abteilung
in Augenarztpraxen
Arbeitsorte:Orthoptisten und Orthoptistinnen arbeiten in erster Linie in Untersuchungs- und Behandlungsräumen
in Patientenzim
Die Ausbildung im Überblick
Orthoptist/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschulen für Orthoptik sowie an Krankenhäusern. Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Entwicklung der Ausbildung
1950er-Jahre:erste Ausbildungsgänge für Orthoptisten und Orthoptistinnen 1967:Regelung der Ausbildung und Prüfung durch Runderlass des Innenministers in Nordrhein-Westfalen 1990:Regelung der Ausbildung durch ein bundeseinheitliches Gesetz; die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in Kraft
Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:wie der Augapfel und die ihn umgebenden Strukturen (Augenhöhle, Lider, Aufhängung) aufgebaut sind
welche Krankheiten, Funktionsstörungen und Verletzungen am Auge auftreten können
welche Verfahren und Möglichkeiten der Augenheilkunde (insbesondere der Teilgebiet der Augenheilkunde, das sich insbesondere mit Funktion und Erkrankungen der Sehnerven befasst " name="Neuroophthalmologie">Neuroophthalmologie) es gibt
wie Schielen und Sehschwächen behandelt werden können (Augenheilkunde: Behandlung des Schielens durch gezieltes Training der Augenmuskeln " name="Orthoptik">Orthoptik und Augenheilkunde: Behandlung des schielenden, sehschwachen Auges durch bestimmte Übungen bei zugedecktem normalsichtigem Auge; führt zur Stärkung der Augenmuskeln " name="Pleoptik">Pleoptik)
wie die Gehirnteile arbeiten, die für das visuelle System wichtig sind
wie Bilder im Auge entstehen und wie das Farbensehen funktioniert
welche Arten von Arzneimitteln es gibt, wann und wie man sie verabreicht
welche Gesetze der Physik der Optik zugrunde liegen und wie diese Gesetzmäßigkeiten in der Herstellung von Sehhilfen umgesetzt werden
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet. Praktische AusbildungWährend der praktischen Ausbildung in der Augenklinik wendet man die im Unterricht erworbenen Kenntnisse an.
Ausbildungsaufbau
Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und PrüfungsverordnungTheoretischer und praktischer Unterricht an der Berufsfachschule:Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt: allgemeine Lehre von Aufbau und Struktur des menschlichen beziehungsweise tierischen Körpers " name="Anatomie">Anatomie und Lehre von den normalen (nicht krankhaften) Lebensvorgängen und Funktionen von Lebewesen und Organismen " name="Physiologie">Physiologie: 100 Stunden
spezielle Anatomie und Physiologie: 180 Stunden
allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde: 60 Stunden
Arzneimittel: 40 Stunden
allgemeine Augenheilkunde: 150 Stunden
Teilgebiet der Augenheilkunde, das sich insbesondere mit Funktion und Erkrankungen der Sehnerven befasst " name="Neuroophthalmologie">Neuroophthalmologie: 100 Stunden
Augenheilkunde: Behandlung des Schielens durch gezieltes Training der Augenmuskeln " name="Orthoptik">Orthoptik und Augenheilkunde: Behandlung des schielenden, sehschwachen Auges durch bestimmte Übungen bei zugedecktem normalsichtigem Auge; führt zur Stärkung der Augenmuskeln " name="Pleoptik">Pleoptik: 400 Stunden
Augenbewegungsstörungen: 250 Stunden
Physik, Optik, Brillenlehre: 200 Stunden
Hygiene: 60 Stunden
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde: 60 Stunden
auf oben genannte Bereiche frei verteilbare Stunden: 100 Stunden
Summe: 1.700 Stunden Praktische Ausbildung:in Augenkliniken, Augenarztpraxen, Rehakliniken, Einrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen oder Frühförderzentren Summe: 2.800 Stunden
Lernorte
Orthoptisten und Orthoptistinnen werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet. Lernorte sind Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)
Augenklinik: Untersuchungs- und Behandlungszimmer
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen: An der Berufsfachschule:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause In der therapeutischen Einrichtung:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Sehstörungen, z.B. Schielen, Blicklähmung oder Augenzittern, untersuchen und behandeln; Sehschärfe und Fehlsichtigkeit bestimmen und prüfen; Sehhilfen anpassen; Befunde dokumentieren
Arbeitszeit: z.T. Bereitschaftsdienst bei einer Tätigkeit in Kliniken
Anforderungen: Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Untersuchen der Sehstörungen und beim Überwachen therapeutischer Maßnahmen)
Geschicklichkeit (z.B. beim Umgang mit orthoptistischen Geräten)
Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Prüfen des korrekten Sitzes von Sehhilfen)
Kontaktfähigkeit, Kommunikations- und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Eingehen auf Patienten)
Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)